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Entscheidungsregeln

Entscheidungsregeln definieren, in welcher Weise die Messunsicherheit von Prüfergebnissen bei der Abgabe von Konformitätsaussagen zu berücksichtigen ist.

 

Bei gesetzlich festgelegten mikrobiologischen Grenzwerten (namentlich gemäss Hygiene-, Trinkwasser- und Badewasserverordnung sowie einschlägigen Branchenleitlinien) sowie in den Pharmakopöen (z. B. Ph. Eur., USP) ist die Messunsicherheit bereits in den jeweiligen Grenzwert eingerechnet. Demzufolge gilt jedes Ergebnis, das den Grenzwert überschreitet, als nicht konform, während Ergebnisse, die dem Grenzwert entsprechen oder darunter liegen, als konform beurteilt werden. Diese Entscheidungsregel gelangt bei der Valmonas Analytik AG zur Anwendung, sofern die massgeblichen Vorgaben nicht ausdrücklich ein abweichendes Verfahren vorsehen.

 

Dieselbe Vorgehensweise findet auch bei physikalisch-chemischen Analysen Anwendung: Die Messunsicherheit wird bei der Ergebnisbeurteilung nicht gesondert berücksichtigt, sofern die massgeblichen Vorgaben nicht ausdrücklich ein anderes Verfahren vorschreiben.

 

Auf Wunsch des Kunden können hiervon abweichende Verfahren vereinbart werden. In diesem Fall wird die entsprechende Vereinbarung im Prüfbericht ausgewiesen.

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