top of page
Logo.png

Seit September 2025: Wer analysiert Ihr Badewasser noch?

  • 1. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Das kantonale Labor im Wallis nimmt keine Proben mehr an. Was viele Betreiber von Schwimmbädern, Hotels oder Fitnessstudios noch nicht wissen: Seit dem 1. September 2025 müssen sämtliche Analysen zur Selbstkontrolle zwingend an ein akkreditiertes privates Labor übergeben werden. Die Übergangsfrist ist vorbei.

Das ist keine kleine administrative Änderung. Es betrifft jeden Betrieb im Kanton, der der Öffentlichkeit Zugang zu Wasser bietet – und damit dem Lebensmittelgesetz (LMG) untersteht.


Wer ist betroffen?

Die Liste ist länger als viele denken. Als öffentlich zugängliche Badeeinrichtung gilt laut TBDV jede Anlage, die nicht ausschliesslich im familiären Rahmen genutzt wird. Konkret:

  • Schwimmbäder, Thermalbäder, Whirlpools

  • Hotels, Gästezimmer, Ferienzentren, Berghütten

  • Fitnesszentren, Sportzentren, Turnhallen

  • Campingplätze, Gruppenunterkünfte, Hostels

  • Alters- und Pflegeheime, Krankenhäuser

  • Eigentumswohnungen zu touristischen Zwecken

Ein privater Pool zu Hause fällt nicht darunter, ausser er wird regelmässig für Gruppenunterricht oder externe Nutzung geöffnet.


Was muss analysiert werden?

Die TBDV schreibt klare Parameter vor, die ein externes Labor analysieren muss:

Standard-Mikrobiologie (für alle Badeeinrichtungen ausser solche mit biologischer Wasseraufbereitung):

  • Aerobe, mesophile Keime: max. 1'000 KBE/ml

  • Escherichia coli: nicht nachweisbar pro 100 ml

  • Pseudomonas aeruginosa: nicht nachweisbar pro 100 ml

Legionellen (nur für Einrichtungen, die Aerosole erzeugen – Jacuzzis, Whirlpools):

  • Legionella spp.: max. 100 KBE/l

Physikalische Chemie:

  • Trübung, Harnstoffe, Chlorate, Trihalomethane. Die Grenzwerte variieren je nach Einrichtungstyp (Hallen- vs. Freibad).


Wie oft sind Proben Pflicht?

Mindestens vierteljährlich für Hallenbäder, mindestens zweimal pro Saison für Freibäder. Das sind aber Mindestwerte. Wer viele Besucher hat oder vulnerable Personengruppen wie Kinder oder ältere Menschen empfängt, sollte die Frequenz risikobasiert erhöhen.

Die Häufigkeit muss von der qualitätssichernden Person des Betriebs schriftlich festgelegt und im Betriebsprotokoll dokumentiert werden.


Was, wenn ein Wert nicht stimmt?

Nicht konforme Ergebnisse sind kein Einzelfall – aber sie erfordern sofortiges Handeln. Der Betreiber muss:

  1. Die Ursache ermitteln (technische Störung, Dosierungsfehler, Wartungslücke)

  2. Korrekturmassnahmen einleiten und dokumentieren

  3. Falls nötig, eine Nachkontrolle beauftragen


Sobald ein Wert eine unmittelbare Gefahr darstellt (zum Beispiel E. coli über 10 KBE/ml oder Legionellen über 10'000 KBE/l), muss die DVSV sofort informiert und der Badebetrieb im betroffenen Becken unverzüglich gestoppt werden. Die Wiedereröffnung braucht eine saubere Kontrollanalyse und die Genehmigung der Behörde.


Was bedeutet das praktisch für Betreiber?

Wer bisher auf das kantonale Labor gesetzt hat, braucht jetzt ein privates Analyselabor. Und das nicht nur für die Pflichtanalysen, sondern auch als Partner, der bei der Probenahme berät, die richtigen Flaschen liefert und Ergebnisse schnell rückmelden kann.


Valmonas Analytik AG in Steg (VS) ist eines der wenigen Labors im Wallis, das alle drei Analysenarten abdeckt: Standard-Mikrobiologie, Legionellen und physikalische Chemie. Wir führen auch Probenahmen direkt beim Kunden durch und unterstützen bei der korrekten Dokumentation.

 
 
 

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page